Voraussetzungen zur Steuerberaterprüfung
Hochschulstudium & Berufspraxis
Die Zulassungsbedingungen zum Steuerberaterexamen verlangen entweder ein Hochschulstudium und zwei bis drei Jahre Berufspraxis oder eine kaufmännische Ausbildung und dann sieben bis zehn Jahre Berufspraxis. Im Folgenden finden Sie eine genaue Beschreibung der Bedingungen für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen:
Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften
Verlangt wird ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium. Bei falkultätsübergreifenden Studiengängen (z. B. Wirtschaftsingenieur) sollten die wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Anteile mindestens die Hälfte ausmachen, dann ist die Zulassung unproblematisch.
Berufspraxis in Jahren
Ob Sie anschließend zwei oder drei Jahre Berufspraxis nachweisen müssen, ist abhängig von der Regelstudienzeit. Beträgt diese 8 Semester oder mehr (inkl. eines in der Prüfungsordnung verankerten Praxissemesters), benötigen Sie zwei Jahre, bei weniger als 8 Semestern drei Jahre. Die Berufstätigkeit wird angerechnet ab Aufnahme der Berufstätigkeit und nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung im Studium. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Note, das Diplom- oder Bachelorzeugnis selber ist unerheblich. Erreicht werden müssen die zwei oder drei Jahre am ersten Prüfungstag des Steuerberaterexamens, d.h. am ersten oder zweiten Dienstag im Oktober. Längere Krankheiten, Freistellungen, Abfeiern von Überstunden und der Besuch von Vollzeitkursen zur Vorbereitung (soweit nicht durch normalen Urlaub abgedeckt) müssen abgezogen werden.
Zu beachten ist, dass bei einem Bachelorabschluss, nachdem man drei Jahre Berufspraxis benötigt, eine Verkürzung auf zwei Jahre durch einen erfolgreichen Master rückwirkend gilt (da Bachelor und Master zusammen mehr als 8 Semester sind).
Beispiel: Nach erfolgreichem Bachelorabschluss im Sommer 2020, erfolgt anschließend die Aufnahme der Berufstätigkeit und parallel eines berufsbegleitenden Masterstudiums, welches im September 2022 abgeschlossen wird. In diesem Fall kann man direkt im Oktober 2022 die Steuerberaterprüfung ablegen, da Sie nur zwei Jahre Berufserfahrung benötigen und diese ab dem ersten Abschluss, dem Bachelor, gerechnet werden.
Schwerpunkt im Bereich Steuern
Für die Berufspraxis ist eine Tätigkeit auf steuerlichem Gebiet mit 16 Wochenstunden ausreichend, was mit einem entsprechenden Zeugnis des Arbeitgebers nachgewiesen werden muss. Es ist aber darauf zu achten, dass bei Teilzeittätigkeit von 16 bis 20 Wochenstunden die gesamte Zeit steuerlich gearbeitet werden muss. Rechnungswesen, Buchhaltung und Controlling sind keine anerkannten Tätigkeiten. Auf der Arbeitgeberbescheinigung müssen daher auch die durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten der einzelnen Tätigkeiten (Vorbereitung ESt-Erklärungen, Erstellung USt-Voranmeldungen, Vorbereitung JA usw.) genau angegeben sein.